IFS Logistics Version 3 verlangt von Lager- und Transportdienstleistern ein dokumentiertes Produktsicherheitssystem auf Basis einer Gefahrenanalyse und Risikobewertung, die Einhaltung der Temperaturtoleranzen mit aufgezeichneten und manipulationssicheren Nachweisen (Anforderungen 4.12.1, 4.12.2, 5.3.2, 5.3.3), kalibrierte Messmittel (5.4) und ein Rückverfolgbarkeitssystem, das Waren jederzeit inklusive Menge identifiziert und mindestens jährlich getestet wird (4.4.1 bis 4.4.3). Sechs KO-Anforderungen entscheiden über Bestehen oder Nichtbestehen; ab 75 Prozent wird das Zertifikat auf Basisniveau, ab 95 Prozent auf Höherem Niveau erteilt. Dieser Beitrag ordnet die Anforderungen für Temperaturführung, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit ein.
Aufbau und Geltung von IFS Logistics 3
IFS Logistics richtet sich an Unternehmen, die Lebensmittel und Non-Food-Produkte lagern, transportieren oder umschlagen, ohne sie zu verarbeiten. Version 3 ist seit dem 1. Dezember 2024 für alle Audits verbindlich und ersetzt Version 2.3. Wesentliche Eckdaten:
Merkmal
IFS Logistics 3
Kapitel
1 Unternehmensführung und -verpflichtung, 2 Produktsicherheits- und Qualitätsmanagementsystem, 3 Ressourcenmanagement, 4 Realisierung der Logistikdienstleistungen, 5 Messungen, Analyse, Verbesserungen
Anzahl Anforderungen
132 (Version 2.3: 153)
KO-Anforderungen
6
Bewertung je Anforderung
A = 20 Punkte, B = 15, C = 5, D = −20; Major-Nichtkonformität: Abzug von 15 % der Gesamtpunktzahl; KO mit D: Abzug von 50 %
Futtermittel, Kurzzeitlagerung, Containertransport, logistische Verarbeitungsdienstleistungen wie Etikettierung und Sortierung
Werksverkehre von Lebensmittelherstellern sind in der Regel bereits über IFS Food abgedeckt. IFS Logistics wird relevant, wenn Logistikaktivitäten an einem eigenen Standort erbracht oder für Dritte angeboten werden.
Die sechs KO-Anforderungen
KO-Anforderungen werden nur mit A, B oder D bewertet. Ein D führt zum Nichtbestehen, ein B verlangt dokumentierte Korrekturen und Korrekturmaßnahmen im Maßnahmenplan.
1.2.1 Die Unternehmensleitung stellt sicher, dass die Mitarbeiter ihre Verantwortung für Produktsicherheit und Qualität kennen.
2.2.1.1 Grundlage des Produktsicherheitsmanagements ist ein vollständig umgesetztes, systematisches und dokumentiertes Risikomanagementsystem (Gefahrenanalyse und Risikobewertung nach HACCP-Grundsätzen).
2.2.3.6 Für jeden CCP existiert ein Monitoringsystem mit Methode, Häufigkeit und Aufzeichnung, das jeden Kontrollverlust erkennt.
4.1.3 Kundenvereinbarungen zu Produkt, Prozess, Logistikdienstleistung und Verpackung werden eingehalten.
5.1.1 Interne Audits decken alle Anforderungen des Standards ab.
5.9.2 Korrekturmaßnahmen werden formuliert, dokumentiert und schnellstmöglich umgesetzt, mit Verantwortlichkeit und Frist.
Für die Kühllogistik sind 2.2.3.6 und 4.1.3 die kritischen Punkte: Wird die Transporttemperatur als CCP geführt, muss das Monitoring lückenlos belegt sein; und die mit dem Kunden vereinbarte Temperatur ist eine Kundenvereinbarung im Sinne von 4.1.3, deren Verletzung KO-relevant sein kann.
Anforderungen an die Temperaturführung
IFS Logistics 3 schreibt keine Grenzwerte vor. Die Temperaturen ergeben sich aus dem Gesetz (VO (EG) 853/2004, TLMV) und aus den Kundenvereinbarungen. Der Standard regelt, wie die Einhaltung sichergestellt und nachgewiesen wird:
Anforderung
Inhalt
Umsetzung in der Praxis
4.12.1
Bedingungen im Fahrzeug, darunter die Temperatur, werden vor dem Beladen geprüft und dokumentiert
Vorkühlnachweis je Tour mit Zeitstempel
4.12.2
Fahrzeuge, Transporteinheiten und Behälter halten die Transportbedingungen innerhalb der Toleranzgrenzen; dokumentierte Kontrolle risikobasiert
Sollwerte je Produktgruppe, Temperaturaufzeichnung je Fahrt
4.12.3
Thermoboxen und Behälter für temperaturgeführte Ware sind in gutem Zustand und werden vorgekühlt
Prüfliste und Vorkühlnachweis
4.7.2.3
Alarmsystem bei Ausfall der Kühlanlage oder Abweichung von der Solltemperatur im Lager; Notfallverfahren
Alarmierung mit Eskalation, dokumentierte Notfallmaßnahmen
4.2.3.1, 4.2.3.3
Beauftragte Transportdienstleister sind nach IFS Logistics oder gleichwertig zertifiziert oder erfüllen die Anforderungen vertraglich; im Spotmarkt stellt der Dienstleister die Kontrolle der Produkttemperatur sicher
Vertragsklausel, Nachweis je Sendung
5.3.1, 5.3.2
Umgebungs- und Prozessparameter wie Temperatur sind definiert, werden kontinuierlich oder in angemessenen Abständen aufgezeichnet und sind gegen unbefugten Zugriff und Veränderung gesichert
Elektronische Aufzeichnung mit Nutzerrechten
5.3.3
Für Waren unter kontrollierten Temperaturbedingungen sind geeignete Temperaturaufzeichnungssysteme in der Logistikkette einzusetzen; Aufzeichnungen mindestens mit Datum und Uhrzeit, auf Anfrage verfügbar
Normkonforme Geräte (EN 12830 bei Tiefkühl), zentrale Ablage
5.4.1, 5.4.2
Mess- und Überwachungsmittel sind erfasst, Kalibrierstatus dokumentiert, Kalibrierung in festgelegten Abständen nach anerkannten Normen
Messmittelverzeichnis, Prüfplan nach EN 13486
Auditoren prüfen diese Anforderungen entlang einer konkreten Sendung: Vorkühlnachweis, Temperaturverlauf der Fahrt, Alarm und Reaktion, Kalibrierstatus des Fühlers. Fehlt eines dieser Glieder, wird die Anforderung mit B oder C bewertet.
Anforderungen an Aufzeichnungen und Dokumentation
Kapitel 2.1.2 regelt, wie Aufzeichnungen beschaffen sein müssen:
2.1.2.1: Aufzeichnungen sind lesbar, korrekt ausgefüllt und authentisch. Eine nachträgliche Manipulation muss ausgeschlossen sein. Bei elektronischer Dokumentation stellt ein System sicher, dass nur autorisiertes Personal Aufzeichnungen erstellen oder ändern kann.
2.1.2.2: Aufbewahrung nach gesetzlichen und Kundenanforderungen; ohne solche Vorgaben für Lebensmittel mindestens ein Jahr nach Ablauf der Haltbarkeit, für Non-Food mindestens ein Jahr. Aufzeichnungen sind sicher gelagert und leicht zugänglich.
Für Temperaturdaten bedeutet das: Handschriftliche Listen ohne Unterschrift und Zeitangabe, nachträglich ergänzte Werte oder Logger-Dateien, die jeder bearbeiten kann, erfüllen 2.1.2.1 nicht. Ein Temperaturschreiber-Ausdruck erfüllt die Anforderung, muss aber der Sendung zugeordnet und ein Jahr nach Ablauf der Haltbarkeit auffindbar sein.
Hinzu kommen die Aufzeichnungen zum HACCP-System (2.2.3), zu Wareneingang und Warenausgang (4.11.1: Prüfung angelieferter Waren nach risikobasiertem Plan, Ergebnisse dokumentiert), zu Wartung (4.13.1) und zu Reinigung (4.8).
Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit
Die gesetzliche Grundlage ist Art. 18 VO (EG) 178/2002: Jeder Lebensmittelunternehmer muss feststellen können, von wem er Ware erhalten und an wen er sie geliefert hat, und diese Informationen der Behörde auf Verlangen mitteilen. In Deutschland verlangt § 44 Abs. 3 LFGB die Bereitstellung spätestens 24 Stunden nach Aufforderung in strukturierter, maschinenlesbarer Form. Für Lebensmittel tierischen Ursprungs schreibt die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 931/2011 zusätzlich Produktbeschreibung, Menge, Name und Anschrift von Versender und Empfänger sowie eine Referenz zur Identifizierung der Partie, Charge oder Sendung vor. Der BVL-Leitfaden stellt klar, dass auch Kühllagerbetreiber und Transportunternehmen unter diese Pflicht fallen.
IFS Logistics 3 geht in Kapitel 4.4 darüber hinaus:
4.4.1: Ein dokumentiertes Rückverfolgbarkeitssystem ermöglicht die Identifizierung von Waren einschließlich Massenbilanz und Menge innerhalb der definierten Logistikkette zu jeder Zeit, sowie die eindeutige Identifizierung jeder Person und jedes Logistikunternehmens, von dem Waren empfangen und an das sie geliefert wurden.
4.4.2: Ein aktuelles Verzeichnis aller Kunden und der unter Kontrolle stehenden Kundenwaren wird geführt; im Lager sind Produkte einem Kunden zuzuordnen.
4.4.3: Das System einschließlich Massenbilanz wird mindestens einmal in zwölf Monaten oder bei wesentlichen Änderungen getestet. Die Ergebnisse einschließlich des Zeitrahmens für die Beschaffung der Informationen werden aufgezeichnet. Die Zielvorgabe für den Zeitrahmen entspricht den Kundenanforderungen, wenn diese weniger als vier Stunden verlangen.
Im Audit führt der Auditor selbst einen Rückverfolgbarkeitstest an einer ausgewählten Produktprobe durch. Geprüft wird nicht nur, ob Lieferant und Empfänger bekannt sind, sondern ob der Temperaturverlauf, das Fahrzeug, der Fahrer und die Übergabezeitpunkte zur Sendung vorliegen. Eng verknüpft ist 5.7: Ein Verfahren für Rückrufe und Rücknahmen ist dokumentiert (5.7.1) und wird innerhalb von zwölf Monaten geplant und spätestens nach 15 Monaten getestet (5.7.2).
Umgang mit Abweichungen
Kapitel 5.8 und 5.9 legen fest, was bei einer Temperaturabweichung zu geschehen hat:
5.8.1: Verfahren für nichtkonforme Produkte mit Verantwortlichkeiten, Isolation und Quarantäne (Sperren/Halten), Risikobewertung und Kennzeichnung.
5.8.3: Bei erkannten nichtkonformen Produkten werden schnellstmöglich Maßnahmen ergriffen.
5.9.1: Verfahren für Korrekturen und Korrekturmaßnahmen mit Ursachenanalyse, zumindest bei Abweichungen mit Bezug zu Produktsicherheit, Legalität, Authentizität oder bei Wiederholung.
5.9.2 (KO): Korrekturmaßnahmen werden formuliert, dokumentiert und schnellstmöglich umgesetzt; Verantwortlichkeiten und Fristen sind definiert.
5.9.3: Die Wirksamkeit wird bewertet und dokumentiert.
Ein Temperaturalarm ohne dokumentierte Bewertung, Entscheidung und Korrekturmaßnahme ist deshalb nicht nur eine Lücke bei 4.12.2, sondern kann die KO-Anforderung 5.9.2 berühren.
Auditvorbereitung: Was Auditoren an einer Sendung sehen wollen
Der Auditpfad in IFS Logistics 3 folgt der Ware durch den Betrieb. Eine belastbare Vorbereitung stellt für beliebige Sendungen der letzten Monate innerhalb kurzer Zeit bereit:
Kundenvereinbarung mit Solltemperatur und Toleranz (4.1.3)
Wareneingangsprüfung mit Produkttemperatur und Fahrzeugkennzeichen (4.11.1)
Vorkühlnachweis des Fahrzeugs (4.12.1)
Temperaturverlauf der Fahrt mit Datum, Uhrzeit, Fühlerkennung (5.3.3)
Nachweis des letzten Rückverfolgbarkeitstests mit Zeitrahmen (4.4.3)
Betriebe, die diese Kette manuell aus Loggerdateien, Lieferscheinen und Tourenlisten zusammensetzen, erreichen die Vier-Stunden-Vorgabe vieler Handelskunden selten. Softwaregestützte Systeme, die Tourenplanung, Temperaturüberwachung und Sendungsdaten in einem Datensatz führen, wie RCX Logistik, erzeugen den Nachweis je Sendung automatisch und reduzieren die Vorbereitungszeit auf die Prüfung der Inhalte.
Häufige Abweichungen im IFS Logistics Audit
Temperaturaufzeichnungen ohne Zuordnung zu Fahrzeug, Tour oder Sendung
Vorkühlung nicht dokumentiert (4.12.1)
Kalibrierintervalle überschritten oder Messmittel nicht erfasst (5.4.1)
Rückverfolgbarkeitstest ohne Aufzeichnung des Zeitrahmens oder ohne Massenbilanz (4.4.3)
Subunternehmer ohne Zertifikat und ohne vertragliche Festlegung der Temperaturkontrolle (4.2.3.1)
Alarme ohne dokumentierte Ursachenanalyse und Korrekturmaßnahme (5.9.1, 5.9.2)
Aufzeichnungen elektronisch, aber ohne Schutz vor Veränderung (2.1.2.1)
Wer diese sieben Punkte vor dem Audit schließt, deckt den größten Teil der temperaturbezogenen Anforderungen von IFS Logistics 3 ab. Der nächste Schritt ist, die Nachweise so zu erzeugen, dass sie ohne manuelle Nacharbeit entstehen und auch im unangekündigten Audit sofort verfügbar sind.
Welche KO-Anforderungen hat IFS Logistics Version 3?
Sechs: 1.2.1 Verantwortung der Unternehmensleitung, 2.2.1.1 dokumentiertes Risikomanagementsystem als Grundlage des Produktsicherheitsmanagements, 2.2.3.6 Monitoringsystem für jeden CCP, 4.1.3 Einhaltung der Kundenvereinbarungen, 5.1.1 interne Audits und 5.9.2 Korrekturmaßnahmen. Eine KO-Anforderung mit D-Bewertung führt zum Nichtbestehen des Audits.
Ab welcher Punktzahl wird das IFS Logistics Zertifikat erteilt?
Ab 75 Prozent der erreichbaren Punkte wird das Zertifikat auf Basisniveau erteilt, ab 95 Prozent auf Höherem Niveau. Voraussetzung ist, dass keine Major-Nichtkonformität und keine KO-Anforderung mit D-Bewertung vorliegt. Unter 75 Prozent ist das Audit nicht bestanden.
Verlangt IFS Logistics eine Echtzeit-Temperaturüberwachung?
Nein, der Standard schreibt keine Technik vor. Anforderung 5.3.3 verlangt geeignete Temperaturaufzeichnungssysteme in der Logistikkette mit Datum und Uhrzeit, 5.3.2 den Schutz vor unbefugter Veränderung und 4.7.2.3 ein Alarmsystem für Kühlanlagen im Lager. Echtzeitsysteme erfüllen diese Punkte, sind aber nicht die einzige Möglichkeit.
Wie schnell muss die Rückverfolgbarkeit funktionieren?
IFS Logistics 3 verlangt in 4.4.3 einen Test des Rückverfolgbarkeitssystems mindestens alle zwölf Monate; der Zeitrahmen für die Beschaffung der Informationen wird aufgezeichnet und muss den Kundenanforderungen entsprechen, wenn diese weniger als vier Stunden verlangen. Gesetzlich verlangt § 44 Abs. 3 LFGB die Bereitstellung an die Behörde spätestens 24 Stunden nach Aufforderung.
Seit wann ist IFS Logistics Version 3 verbindlich?
Seit dem 1. Dezember 2024 sind alle IFS Logistics Audits nach Version 3 durchzuführen; die freiwillige Anwendung war ab dem 1. Juni 2024 möglich. Version 3 umfasst 132 Anforderungen in fünf Kapiteln und schreibt ein unangekündigtes Audit je dreijährigem Zertifizierungszyklus vor.
Das in der Praxis umsetzen?
RCX Logistik bildet genau diese Anforderungen digital ab. In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie – unverbindlich.
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