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Lebensmittellogistik · Fachartikel

Kühlketten-Software auswählen: 12 Kriterien für Lebensmittellogistiker

Kühlkette Software auswählen: 12 Kriterien von EN 12830 und VO 37/2005 über Alarmlogik und Sendungsbezug bis zu Audit-Berichten und Schnittstellen.

Aktualisiert am 18.9.2026 · 6 Min. Lesezeit

Eine Kühlketten-Software muss drei Dinge leisten: die gesetzlich geforderte Temperaturaufzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 37/2005 und EN 12830 rechtssicher speichern, Abweichungen während der Tour erkennen und eskalieren, und jeden Temperaturverlauf einer konkreten Sendung zuordnen. Die folgenden zwölf Kriterien sind aus diesen drei Anforderungen abgeleitet und als Prüfliste für Anbietergespräche formuliert.

Der rechtliche Rahmen, den die Software abbilden muss

Bevor Sie Funktionen vergleichen, sollte klar sein, welche Vorgaben die Software erfüllen muss:

Vorgabe Inhalt Konsequenz für die Software
VO (EG) Nr. 37/2005, Art. 2 Lufttemperatur bei tiefgefrorenen Lebensmitteln ist mit geeigneten Geräten nach EN 12830, EN 13485, EN 13486 aufzuzeichnen; Aufzeichnungen datieren und mindestens ein Jahr aufbewahren Gerätekonformität dokumentieren, Aufbewahrung konfigurierbar, unveränderbare Ablage
VO (EG) Nr. 37/2005, Art. 3 Ausnahme für örtliche Verteilung und Verkaufsmöbel: mindestens ein gut sichtbares Thermometer Software muss zwischen Fern- und Nahverteilung unterscheiden können
TLMV § 2 Tiefgefrorene Lebensmittel: -18 °C oder kälter; kurzzeitig bis zu 3 K Toleranz beim Transport und in der örtlichen Verteilung Grenzwerte und Toleranzen je Warengruppe
VO (EG) Nr. 852/2004, Anhang II Kap. IV und IX Nr. 5 Transportbehälter geeignet und sauber, Kühlkette darf nicht unterbrochen werden Nachweis je Sendung, nicht nur je Fahrzeug
VO (EG) Nr. 853/2004, Anhang III Höchsttemperaturen für Fleisch (7 °C), Geflügel (4 °C), Hackfleisch (2 °C), Fisch (schmelzendes Eis) Grenzwertprofile je Warengruppe
ATP-Übereinkommen Fahrzeugklassen und Temperaturen im grenzüberschreitenden Verkehr Fahrzeugstammdaten mit ATP-Klasse und Ablaufdatum
IFS Logistics Version 3 Überwachte Temperaturführung, Alarmierung, Kalibrierung, Aufzeichnung Auditberichte auf Knopfdruck
VO (EG) Nr. 561/2006 Lenk- und Ruhezeiten Relevanz für Tourenplanung und ETA, wenn integriert

Die 12 Auswahlkriterien

1. Rechtskonforme Aufzeichnung und Aufbewahrung

Die Software muss Temperaturdaten mit Zeitstempel, Fahrzeug, Kammer und Sensor-ID speichern, unveränderbar ablegen und mindestens ein Jahr vorhalten. Fragen Sie, ob Messwerte nachträglich editierbar sind (sie dürfen es nicht), wie Lücken bei Funkausfall gekennzeichnet werden und ob die Konformitätsnachweise der Messgeräte nach EN 12830 im System hinterlegt werden können.

2. Echtzeitübertragung statt reiner Loggerauswertung

Ein Logger dokumentiert, eine Echtzeitlösung ermöglicht Eingreifen. Prüfen Sie das Übertragungsintervall (üblich sind 1 bis 5 Minuten), das Verhalten bei fehlendem Mobilfunk (lokale Pufferung und Nachsynchronisation) und ob Logger als Redundanz für Sendungen eingebunden werden können, die das Fahrzeug wechseln.

3. Alarmlogik mit Grenzwerten, Toleranzen und Eskalation

Ein Alarm, der bei jeder Türöffnung auslöst, wird ignoriert. Die Software braucht:

  • Grenzwerte je Warengruppe und Kammer (etwa -18 °C Tiefkühl, 2 °C Hackfleisch, 7 °C Frischfleisch)
  • Toleranzfenster für Türöffnung und Abtauphasen, abgestimmt auf die zulässigen 3 K
  • Zeitliche Verzögerung: Alarm erst, wenn der Grenzwert über eine definierte Dauer überschritten ist
  • Eskalationskette: Fahrer, Disposition, QS, Kunde, mit Zeitvorgaben je Stufe
  • Pflicht zur Quittierung mit dokumentierter Maßnahme

4. Hardwareunabhängigkeit

Fuhrparks sind gemischt: eigene Fahrzeuge mit Telematik, Subunternehmer mit anderen Systemen, Kühlaggregate verschiedener Hersteller, Bluetooth-Logger in Behältern. Die Software sollte Daten aus mehreren Quellen aufnehmen (Telematik-APIs, Aggregatschnittstellen, BLE-Sensoren, Standalone-Logger) und nicht an einen Hardwarehersteller binden.

5. Mehrkammer- und Mehrtemperaturbetrieb

Fahrzeuge mit Trennwand fahren Tiefkühl und Frische gleichzeitig. Jede Kammer braucht eigene Sensoren, Grenzwerte und Alarme; die Zuordnung der Sendungen zur Kammer muss im Ladeprozess erfasst werden, sonst ist der Nachweis je Sendung nicht möglich.

6. Sendungsbezug statt Fahrzeugbezug

Das entscheidende Kriterium für Kundennachweis und Rückverfolgbarkeit: Die Software muss den Temperaturverlauf mit Stopp, Sendung und Charge verknüpfen. Ein Kunde fragt nicht nach dem Fahrzeugprotokoll von 6 bis 14 Uhr, sondern nach seiner Lieferung von Stopp 7. Prüfen Sie, ob der Verlauf je Sendung exportierbar ist und ob Be- und Entladezeitpunkte aus Scan oder Geofence automatisch übernommen werden.

7. Integration mit Tourenplanung und Zeitfenstern

Temperatur und Tour sind nicht trennbar: Eine Verspätung verlängert die Standzeit an der Rampe, eine offene Tür bei 30 °C Außentemperatur kostet Kälte. Eine integrierte Lösung zeigt Temperatur, Position, ETA und Zeitfenster in einer Ansicht und berücksichtigt bei der Planung Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) Nr. 561/2006. RCX Logistik verbindet Tourenplanung mit Zeitfenstern und Mehrtagestouren, Kühlkettenüberwachung mit Alarmierung und Sendungsverfolgung mit ETA in einem System.

8. Kalibrierung und Gerätemanagement

Messgeräte müssen regelmäßig kalibriert werden; IFS Logistics verlangt den Nachweis. Die Software sollte je Sensor Kalibrierdatum, Zertifikat und Fälligkeit führen, überfällige Geräte kennzeichnen und Sensorausfälle (konstante Werte, Sprünge, fehlende Daten) automatisch erkennen.

9. Auditfähige Berichte

Fragen Sie nach konkreten Berichten:

  • Temperaturverlauf je Sendung mit Grenzwertlinien, als PDF und CSV
  • Abweichungsbericht mit Alarm, Quittierung, Maßnahme, Verantwortlichem
  • Fahrzeugbericht je Tag oder Tour für die Aufbewahrungspflicht
  • Kalibrierstatus aller Geräte
  • Lenk- und Ruhezeitenauswertung, wenn Telematik integriert ist
  • Kundenbericht: Nachweis der Kühlkette für eine bestimmte Lieferung, ohne interne Daten

Ein Auditor will diese Berichte für einen beliebigen Tag der letzten zwölf Monate sehen, innerhalb von Minuten.

10. Schnittstellen zu TMS, ERP und Kunden

Aufträge kommen aus TMS oder ERP, Lieferavise gehen per EDI (DESADV) an den Handel, Kunden wollen Statusdaten in ihrem Portal. Die Software braucht eine dokumentierte API, Standardschnittstellen zu gängigen TMS und die Möglichkeit, Temperatur- und Statusdaten an Kundensysteme zu übergeben.

11. Datenschutz, Datenhaltung und Rollen

Positionsdaten von Fahrzeugen sind personenbezogene Daten der Fahrer. Prüfen Sie Hosting-Standort (EU), Auftragsverarbeitungsvertrag, Rollen- und Rechtekonzept (Disposition, QS, Kunde, Subunternehmer), Löschfristen und einen Audit-Trail, der Zugriffe und Änderungen protokolliert. Eine Betriebsvereinbarung zur Telematik ist in der Regel erforderlich.

12. Skalierung und Gesamtkosten

Kosten entstehen nicht nur durch Lizenzen: Hardware je Fahrzeug, Einbau, Mobilfunk, Schulung, Subunternehmer-Anbindung, Schnittstellen. Fragen Sie nach dem Preis je Fahrzeug und Monat inklusive Hardware, nach Vertragslaufzeit und danach, ob Subunternehmer temporär angebunden werden können.

Prüfliste für das Anbietergespräch

Kriterium Prüffrage Mindestanforderung
Aufzeichnung Sind Messwerte nachträglich änderbar? Nein, Audit-Trail vorhanden
Echtzeit Übertragungsintervall und Pufferung bei Funkausfall? Maximal 5 Minuten, lokale Pufferung
Alarmlogik Grenzwerte je Kammer, Verzögerung, Eskalation? Alle drei konfigurierbar
Hardware Welche Telematik, Aggregate, Logger sind angebunden? Mehrere Hersteller, offene Schnittstelle
Mehrkammer Sensoren und Grenzwerte je Kammer? Ja
Sendungsbezug Temperaturverlauf je Sendung exportierbar? Ja, PDF und CSV
Tourenintegration Temperatur, ETA und Zeitfenster in einer Ansicht? Ja
Kalibrierung Fälligkeiten und Zertifikate je Sensor? Ja
Berichte Auditbericht für beliebigen Tag der letzten 12 Monate? Unter fünf Minuten
Schnittstellen API, TMS, EDI? Dokumentierte API
Datenschutz Hosting, AVV, Rollen, Löschfristen? EU-Hosting, Rollenkonzept
Kosten Preis je Fahrzeug und Monat inkl. Hardware? Transparent, ohne versteckte Posten

Typische Fehler bei der Auswahl

  • Hardware zuerst kaufen, Software danach: Führt zu Insellösungen je Fahrzeughersteller.
  • Alarmlogik nicht testen: Im Pilotbetrieb eine Woche lang alle Alarme auswerten. Mehr als ein Fehlalarm pro Tour und Fahrzeug ist zu viel.
  • Sendungsbezug übersehen: Erst im Kundenaudit fällt auf, dass nur Fahrzeugprotokolle existieren.
  • Subunternehmer vergessen: Die Hälfte der Touren fährt fremd, die Kühlkette ist dort unsichtbar.
  • Keine Exit-Strategie: Datenexport bei Vertragsende vertraglich sichern.

Fazit

Die Auswahl einer Kühlketten-Software ist eine Compliance-Entscheidung mit operativen Folgen. Die Aufzeichnungspflicht nach VO (EG) Nr. 37/2005 erfüllt fast jede Lösung; der Unterschied liegt in Alarmlogik, Sendungsbezug, Integration mit der Tourenplanung und der Frage, ob ein Auditbericht in fünf Minuten oder fünf Tagen vorliegt. Prüfen Sie die zwölf Kriterien in einem Pilot mit zwei Fahrzeugen, einer Tiefkühl- und einer Frischetour, über mindestens vier Wochen. Wenn Sie sehen wollen, wie RCX Logistik diese Kriterien abdeckt, vereinbaren Sie eine Demo mit Ihren eigenen Tourdaten.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Verordnung (EG) Nr. 37/2005 zur Überwachung der Temperaturen tiefgefrorener Lebensmittel in Beförderungsmitteln, Einlagerungs- und Lagereinrichtungen – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32005R0037
  2. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anhang II Kapitel IV und IX – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A02004R0852-20210324
  3. Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV) – https://www.gesetze-im-internet.de/tlmv/BJNR020510991.html
  4. DIN EN 12830:2018 Temperaturregistriergeräte für Transport, Lagerung und Verteilung temperaturempfindlicher Produkte – https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-12830/283695081
  5. IFS Logistics Version 3 (Dezember 2023) – https://www.ifs-certification.com/images/ifs_documents/IFS_Logistic_v3_standard_DE.pdf
  6. Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über Lenk- und Ruhezeiten – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32006R0561
FAQ

Häufige Fragen

Welche gesetzlichen Anforderungen muss eine Kühlketten-Software erfüllen?
Für tiefgefrorene Lebensmittel verlangt die Verordnung (EG) Nr. 37/2005, dass die Lufttemperatur im Transportmittel mit Geräten nach EN 12830, EN 13485 und EN 13486 aufgezeichnet wird und die datierten Aufzeichnungen mindestens ein Jahr aufbewahrt werden. Für gekühlte Ware fordert die Verordnung (EG) Nr. 852/2004, dass die Kühlkette nicht unterbrochen wird. Die Software muss diese Nachweise vollständig, unveränderbar und abrufbar halten.
Reicht ein Temperaturlogger oder brauche ich Echtzeitüberwachung?
Ein Logger erfüllt die Aufzeichnungspflicht, meldet eine Abweichung aber erst beim Auslesen. Echtzeitüberwachung erlaubt es, während der Tour zu reagieren, etwa bei Aggregatausfall oder offener Tür. Für Tiefkühl- und Frischetouren mit mehreren Stopps ist Echtzeit heute Standard; Logger bleiben sinnvoll als Redundanz und für Sendungen, die das Fahrzeug wechseln.
Wie sollte die Alarmlogik einer Kühlketten-Software aufgebaut sein?
Grenzwerte je Warengruppe und Kammer, eine Verzögerung für Türöffnung und Abtauphasen, damit kurzzeitige Anstiege innerhalb der zulässigen Toleranz von 3 K keinen Fehlalarm auslösen, und eine Eskalationskette vom Fahrer über die Disposition bis zur QS. Jeder Alarm muss quittiert und mit Maßnahme dokumentiert werden.
Muss die Software die Temperatur je Sendung oder je Fahrzeug dokumentieren?
Für den Kundennachweis und die Rückverfolgbarkeit je Sendung. Ein Fahrzeugprotokoll zeigt die Laderaumtemperatur, aber nicht, welche Sendung wann an Bord war. Die Software sollte Temperaturdaten mit Stopp, Sendung und Charge verknüpfen, damit Sie einem Kunden den Verlauf seiner Lieferung belegen können.
Was verlangt IFS Logistics Version 3 zur Temperaturüberwachung?
IFS Logistics Version 3, seit 1. Dezember 2024 verpflichtend, verlangt für temperaturgeführte Dienstleistungen eine lückenlose, überwachte und dokumentierte Temperaturführung mit definierten Grenzwerten, Alarmierung bei Abweichung, kalibrierten Messgeräten und Aufbewahrung der Aufzeichnungen. Die Software muss diese Nachweise auditfähig bereitstellen.

Das in der Praxis umsetzen?

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