ATP-Abkommen: Anforderungen an Kühlfahrzeuge und Nachweise im internationalen Lebensmitteltransport
ATP Abkommen Kühltransport: Geltungsbereich, Fahrzeugklassen (IN, IR, FRC), ATP-Bescheinigung, Temperaturgrenzen nach Anlage 2 und 3, Nachweise.
Aktualisiert am 18.9.2026 · 7 Min. Lesezeit
Das ATP-Abkommen (Accord relatif aux transports internationaux de denrées périssables) regelt, welche Beförderungsmittel im grenzüberschreitenden Verkehr für leicht verderbliche Lebensmittel eingesetzt werden dürfen und welche Temperaturen dabei einzuhalten sind. Es verlangt für Kühlfahrzeuge eine Typ- oder Einzelprüfung der Wärmedämmung und der Kälteleistung, eine ATP-Bescheinigung mit begrenzter Gültigkeit, eine Kennzeichnung am Aufbau und bei tiefgefrorenen Lebensmitteln eine Temperaturaufzeichnung. Wer ohne gültige Bescheinigung über die Grenze fährt, riskiert Bußgeld und die Untersagung der Weiterfahrt.
Was das ATP-Abkommen ist und wo es gilt
Das Übereinkommen wurde am 1. September 1970 in Genf unter Federführung der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) geschlossen und trat 1976 in Kraft. Inzwischen gehören ihm rund 50 Staaten an, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, die Schweiz, Norwegen, das Vereinigte Königreich, die Türkei, Russland, Kasachstan, Marokko und Tunesien. In Deutschland ist es durch das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. September 1970 (ATP-Gesetz) in nationales Recht überführt; die Anlagen werden regelmäßig per Verordnung aktualisiert, zuletzt im Bundesgesetzblatt II 2023 Nr. 333.
Der Geltungsbereich nach Art. 3 des Abkommens:
Verkehrsträger: Straße, Schiene und Seestrecken unter 150 km, sofern die Ware ohne Umladen im selben Beförderungsmittel bleibt.
Voraussetzung: Be- oder Entladung findet im Gebiet einer Vertragspartei statt; die Beförderung ist grenzüberschreitend.
Waren: Tiefgefrorene und gefrorene Lebensmittel nach Anlage 2 sowie gekühlte Lebensmittel nach Anlage 3 (Fleisch, Geflügel, Wild, Fisch, Milch, Milcherzeugnisse, Fleischerzeugnisse, zubereitete Lebensmittel).
Für rein innerdeutsche Transporte ist das ATP nicht verbindlich; hier gelten die Verordnung (EG) Nr. 852/2004, die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit ihren Temperaturgrenzwerten, die TLMV und die Verordnung (EG) Nr. 37/2005. Einige Vertragsstaaten, darunter Frankreich, Italien und Spanien, haben das ATP auch für den nationalen Verkehr vorgeschrieben. Ein deutsches Fahrzeug, das dort Kabotage fährt, braucht deshalb die Bescheinigung.
Fahrzeugklassen und K-Wert
Anlage 1 des Abkommens definiert die Beförderungsmittel über zwei Größen: die Wärmedämmung des Aufbaus, ausgedrückt als K-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m²·K)), und die Fähigkeit, eine Temperaturklasse bei +30 °C Außentemperatur zu halten.
Kennzeichen
Bezeichnung
Wärmedämmung
Temperaturklasse
IN
Wärmegedämmtes Beförderungsmittel, normal
K ≤ 0,70 W/(m²·K)
Keine Kälteerzeugung
IR
Wärmegedämmtes Beförderungsmittel, verstärkt
K ≤ 0,40 W/(m²·K)
Keine Kälteerzeugung
RNA, RRA … RRD
Kühlbeförderungsmittel (Kälte ohne Maschine, z. B. Trockeneis, eutektische Platten)
N oder R
A bis D
FNA
Beförderungsmittel mit Kältemaschine, normal gedämmt
K ≤ 0,70
A: 0 °C bis +12 °C
FRA
Mit Kältemaschine, verstärkt gedämmt
K ≤ 0,40
A: 0 °C bis +12 °C
FRB
Mit Kältemaschine, verstärkt gedämmt
K ≤ 0,40
B: -10 °C bis +12 °C
FRC
Mit Kältemaschine, verstärkt gedämmt
K ≤ 0,40
C: -20 °C bis +12 °C
FND / FRD
Mit Kältemaschine
N oder R
D: höchstens 0 °C
FRE
Mit Kältemaschine, verstärkt gedämmt
K ≤ 0,40
E: höchstens -10 °C
FRF
Mit Kältemaschine, verstärkt gedämmt
K ≤ 0,40
F: höchstens -20 °C
CNA, CRA …
Beheiztes Beförderungsmittel
N oder R
Warmhaltung
Die Klassen B, C, E und F setzen verstärkte Dämmung voraus. Für Tiefkühltransporte bei -18 °C ist FRC die Standardklasse, weil sie -20 °C bei 30 °C Außentemperatur garantiert und mit der Mehrtemperaturfähigkeit bis +12 °C auch Frischeware im selben Fahrzeug erlaubt. Der K-Wert wird an einer zugelassenen Prüfstelle in einem Klimatunnel gemessen; die Kälteleistung der Maschine wird gegen den Wärmedurchgang des Aufbaus geprüft. Mit zunehmendem Alter verschlechtert sich die Dämmung, weshalb die Wiederholungsprüfungen verpflichtend sind.
Die Bescheinigung (Anlage 1 Anhang 3) wird von der zuständigen Behörde oder einer von ihr benannten Prüfstelle ausgestellt. In Deutschland führen benannte Prüfstellen wie TÜV SÜD oder DNV die Prüfungen durch. Der Ablauf:
Typprüfung des Aufbaus beim Hersteller (K-Wert im Klimatunnel) oder Einzelprüfung des Fahrzeugs.
Prüfung der Kälteanlage gegen die Anforderungen der Temperaturklasse.
Erstbescheinigung mit einer Gültigkeit von höchstens sechs Jahren ab Herstellung des wärmegedämmten Aufbaus.
Wiederholungsprüfung vor Ablauf durch einen ATP-Sachverständigen: Sichtprüfung von Aufbau, Türen, Dichtungen und Kälteanlage sowie Funktionsprüfung. Die Gültigkeit wird in der Regel um drei Jahre verlängert.
Bei Zweifeln an der Dämmung erneute K-Wert-Messung an der Prüfstelle.
Die Bescheinigung anderer Vertragsparteien wird gegenseitig anerkannt (Art. 2). Das Original oder eine beglaubigte Kopie ist im Fahrzeug mitzuführen.
Kennzeichnung am Fahrzeug
Am Aufbau sind zwei Kennzeichnungen vorgeschrieben:
Klassenkennzeichen mit Ablaufdatum, etwa "FRC 09-2029", in dunkelblauen lateinischen Großbuchstaben auf weißem Grund, mindestens 100 mm hoch, an beiden Seiten vorne oben gut sichtbar.
Zulassungsschild (Bescheinigungsschild) dauerhaft am Aufbau, neben den sonstigen amtlichen Schildern, mit Kennzeichen, Klasse, Nummer der Bescheinigung und Gültigkeit.
Bei Ablauf der Gültigkeit müssen die Kennzeichen entfernt oder aktualisiert werden; ein Fahrzeug mit abgelaufenem Kennzeichen fällt bei jeder Kontrolle sofort auf.
Temperaturgrenzen nach Anlage 2 und 3
Das ATP verlangt nicht nur ein geeignetes Fahrzeug, sondern legt Höchsttemperaturen für die Ware fest.
Tiefgefrorene und gefrorene Lebensmittel (Anlage 2)
Lebensmittel
Höchsttemperatur an jeder Stelle der Ladung
Speiseeis
-20 °C
Tiefgefrorener Fisch, Fischerzeugnisse, Weichtiere, Krebstiere und alle anderen tiefgefrorenen Lebensmittel
Für beide Anlagen gilt: Ein kurzzeitiger Anstieg um höchstens 3 K während Be- und Entladung sowie während des Abtauens ist zulässig. Die Werte decken sich weitgehend mit denen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der TLMV, sodass ein Fahrzeug, das innerdeutsch konform fährt, auch die ATP-Temperaturen einhält.
Temperaturaufzeichnung und Nachweise
Anlage 2 Anhang 1 verlangt, dass Beförderungsmittel für tiefgefrorene Lebensmittel mit einem geeigneten Gerät zur Aufzeichnung der Lufttemperatur ausgerüstet sind. Die Aufzeichnungen sind zu datieren und vom Beförderer mindestens ein Jahr aufzubewahren; die Messgeräte müssen den Normen EN 12830, EN 13485 und EN 13486 entsprechen. Damit sind die ATP-Anforderungen und die Verordnung (EG) Nr. 37/2005 inhaltlich deckungsgleich, und ein Aufzeichnungssystem, das eine Vorgabe erfüllt, erfüllt auch die andere.
Was bei einer Kontrolle vorzulegen ist:
ATP-Bescheinigung (Original oder beglaubigte Kopie), passend zu Kennzeichen und Aufbau
Temperaturaufzeichnung des Laderaums für die laufende Beförderung (bei Tiefkühl verpflichtend)
Frachtpapiere mit Angabe der Ware und der geforderten Transporttemperatur
Bei Straßenkontrollen zusätzlich die Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers nach VO (EU) Nr. 165/2014
Kontrollen erfolgen im grenzüberschreitenden Verkehr durch Polizei und Zollbehörden sowie in Deutschland durch die für den Straßengüterverkehr zuständigen Bundesbehörden; die Einhaltung der Lebensmitteltemperaturen prüft die Lebensmittelüberwachung der Länder. Die Sanktionen richten sich nach nationalem Recht: Bußgeld, Untersagung der Weiterfahrt und im Fall einer Temperaturüberschreitung die Beurteilung der Ware durch die Lebensmittelüberwachung.
ATP in der Praxis: Was Logistikleiter organisieren müssen
Aufgabe
Häufigkeit
Verantwortlich
ATP-Ablaufdaten aller Fahrzeuge und Anhänger in den Stammdaten führen
Laufend
Fuhrparkleitung
Wiederholungsprüfung mindestens drei Monate vor Ablauf terminieren
Je Fahrzeug alle 3 bzw. 6 Jahre
Fuhrparkleitung
Fahrzeugzuordnung in der Tourenplanung nach ATP-Klasse und Ziel-Land prüfen
Je Tour
Disposition
Bescheinigung im Fahrzeug, Kennzeichnung außen aktuell
Bei Abfahrt
Fahrer, Fuhrparkleitung
Temperaturaufzeichnung je Fahrt sichern und ein Jahr aufbewahren
Je Fahrt
Disposition, QS
Subunternehmer: gültige ATP-Bescheinigung vor Einsatz prüfen
Je Beauftragung
Disposition, Einkauf
Kalibrierung der Temperaturmessgeräte
Nach Herstellerangabe, meist jährlich
QS
Der häufigste Fehler ist organisatorisch, nicht technisch: Ein Anhänger mit abgelaufener Bescheinigung wird auf eine Auslandstour disponiert, weil niemand das Ablaufdatum im Blick hatte. Eine Tourenplanung, die ATP-Klasse und Gültigkeit als Fahrzeugmerkmal führt und ein Fahrzeug für grenzüberschreitende Tiefkühltouren sperrt, wenn die Bescheinigung nicht mehr gültig ist, schließt diese Lücke. In RCX Logistik lassen sich Fahrzeugstammdaten mit ATP-Klasse und Ablaufdatum hinterlegen, und die Temperaturaufzeichnung je Fahrt wird als Compliance-Bericht für die Aufbewahrungspflicht abgelegt.
Fazit
Das ATP-Abkommen verlangt drei Nachweise: ein geprüftes Fahrzeug der passenden Klasse mit gültiger Bescheinigung und Kennzeichnung, die Einhaltung der Temperaturgrenzen nach Anlage 2 und 3 und bei Tiefkühlware eine datierte Temperaturaufzeichnung mit einjähriger Aufbewahrung. Technisch erfüllen moderne Kühlfahrzeuge diese Anforderungen; das Risiko liegt in abgelaufenen Bescheinigungen und fehlenden Aufzeichnungen. Prüfen Sie heute die Ablaufdaten Ihrer Auflieger und die Frage, ob Sie für eine Auslandstour vom letzten Monat die Temperaturaufzeichnung innerhalb von fünf Minuten vorlegen könnten.
UNECE: Agreement on the International Carriage of Perishable Foodstuffs and on the Special Equipment to be Used for such Carriage (ATP), aktuelle Fassung – https://unece.org/transport/vehicle-regulations/atp
Bei grenzüberschreitenden Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel auf Straße und Schiene, wenn Be- oder Entladung im Gebiet einer Vertragspartei stattfindet. Seestrecken unter 150 km sind eingeschlossen, wenn die Ware ohne Umladen im selben Beförderungsmittel bleibt. In Deutschland ist das ATP für rein nationale Transporte nicht vorgeschrieben; Frankreich, Italien und Spanien verlangen es auch im Inland.
Was bedeutet die Fahrzeugklasse FRC?
F steht für ein Beförderungsmittel mit Kältemaschine, R für verstärkte Wärmedämmung mit einem K-Wert von höchstens 0,40 W/(m²·K) und C für die Temperaturklasse: Der Laderaum muss bei 30 °C Außentemperatur jede Temperatur zwischen +12 °C und -20 °C erreichen und halten. FRC ist die häufigste Klasse für Tiefkühltransporte.
Wie lange ist eine ATP-Bescheinigung gültig?
Für ein neues Beförderungsmittel bis zu sechs Jahre ab Herstellung des wärmegedämmten Aufbaus. Danach ist eine Wiederholungsprüfung an einer zugelassenen Prüfstelle erforderlich, die die Gültigkeit in der Regel um drei Jahre verlängert. Die Klasse und das Ablaufdatum müssen in dunkelblauen Buchstaben von mindestens 100 mm Höhe außen am Aufbau stehen.
Welche Temperaturen schreibt das ATP für tiefgefrorene Lebensmittel vor?
Anlage 2 nennt: Speiseeis -20 °C; tiefgefrorener Fisch, Fischerzeugnisse, Weichtiere, Krebstiere und alle anderen tiefgefrorenen Lebensmittel -18 °C; alle gefrorenen Lebensmittel außer Butter -12 °C; gefrorene Butter -10 °C. Kurzzeitige Anstiege um höchstens 3 K beim Be- und Entladen sowie beim Abtauen sind zulässig.
Welche Nachweise muss der Fahrer bei einer Kontrolle vorlegen?
Die ATP-Bescheinigung im Original oder als beglaubigte Kopie für das Beförderungsmittel, bei tiefgefrorenen Lebensmitteln die Temperaturaufzeichnung des Laderaums, außerdem die üblichen Transportdokumente und die Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers. Fehlt die Bescheinigung, drohen Bußgeld und die Untersagung der Weiterfahrt mit der Ladung.
Das in der Praxis umsetzen?
RCX Logistik bildet genau diese Anforderungen digital ab. In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie – unverbindlich.
Kühlkette Temperatur Tabelle: Grenzwerte für Fleisch, Geflügel, Hackfleisch, Fisch, Milch, Tiefkühl mit Rechtsgrundlage (VO 853/2004, TLMV, DIN 10508).
Cookies & Analyse. Wir verwenden technisch notwendige Cookies. Analyse- und Marketing-Dienste (Google Analytics/Ads) laden wir nur mit Ihrer Einwilligung. Details in der Datenschutzerklärung.