Lenk- und Ruhezeiten in der Tourenplanung: VO (EG) 561/2006 praktisch anwenden
Lenk- und Ruhezeiten Tourenplanung: Grenzwerte der VO (EG) 561/2006, Tachograph nach VO (EU) 165/2014 und wie Disponenten Pausen richtig einplanen.
Aktualisiert am 18.9.2026 · 7 Min. Lesezeit
Lenk- und Ruhezeiten sind in der Tourenplanung keine nachgelagerte Prüfung, sondern eine Planungsgröße wie Zeitfenster und Kapazität. Die VO (EG) 561/2006 begrenzt die Lenkzeit auf 9 Stunden täglich, verlangt nach 4,5 Stunden eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten und schreibt eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden vor. Wer diese Werte erst nach der Tourfreigabe prüft, produziert Verstöße, die der Fahrer unterwegs nicht mehr heilen kann.
Die Grenzwerte im Überblick
Die folgenden Werte gelten für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse im Güterverkehr (Art. 2 VO (EG) 561/2006). Für den grenzüberschreitenden Verkehr sinkt die Schwelle am 1. Juli 2026 auf 2,5 t (eingeführt durch VO (EU) 2020/1054).
Regel
Grenzwert
Fundstelle
Tägliche Lenkzeit
max. 9 h; zweimal pro Woche 10 h
Art. 6 Abs. 1
Wöchentliche Lenkzeit
max. 56 h
Art. 6 Abs. 2
Lenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen
max. 90 h
Art. 6 Abs. 3
Fahrtunterbrechung
45 min nach spätestens 4,5 h Lenkzeit; teilbar in 15 + 30 min
Art. 7
Tägliche Ruhezeit (regelmäßig)
mind. 11 h innerhalb von 24 h nach Ende der letzten Ruhezeit
Art. 8 Abs. 2
Tägliche Ruhezeit (reduziert)
mind. 9 h, höchstens dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten
Art. 4 Buchst. g, Art. 8 Abs. 4
Tägliche Ruhezeit (aufgeteilt)
3 h + 9 h, in dieser Reihenfolge
Art. 4 Buchst. g
Mehrfahrerbetrieb
9 h Ruhezeit innerhalb von 30 h
Art. 8 Abs. 5
Wöchentliche Ruhezeit (regelmäßig)
mind. 45 h
Art. 8 Abs. 6
Wöchentliche Ruhezeit (reduziert)
mind. 24 h, Ausgleich bis Ende der dritten Folgewoche
Art. 8 Abs. 6
Beginn der wöchentlichen Ruhezeit
spätestens nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen
Art. 8 Abs. 6
Wichtig für die Planung: Die 24-Stunden-Frist für die tägliche Ruhezeit beginnt mit dem Ende der vorherigen Ruhezeit, nicht mit dem Schichtbeginn. Eine Schicht, die um 04:00 Uhr beginnt, muss so geplant sein, dass die 11-stündige Ruhezeit spätestens um 17:00 Uhr beginnt (bei reduzierter Ruhezeit um 19:00 Uhr).
Lenkzeit ist nicht Arbeitszeit
Ein häufiger Planungsfehler ist die Gleichsetzung von Lenkzeit und Schichtdauer. Die VO (EG) 561/2006 unterscheidet in Art. 4:
Lenkzeit: Zeit, in der das Fahrzeug bewegt wird, vom Fahrtenschreiber automatisch erfasst.
Andere Arbeiten: Be- und Entladen, Sicherung, Papiere, Reinigung, Tanken.
Bereitschaftszeit: Warten, dessen Dauer im Voraus bekannt ist, zum Beispiel an einer Rampe mit angesagter Wartezeit.
Fahrtunterbrechung und Ruhezeit: Zeiten, in denen der Fahrer frei über seine Zeit verfügt.
Für die Arbeitszeit gilt zusätzlich § 21a ArbZG: höchstens 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt, maximal 60 Stunden in einer Woche, wenn innerhalb von vier Monaten (bzw. sechs Monaten bei Tarifvertrag) der Durchschnitt von 48 Stunden eingehalten wird. Entladen an der Rampe ist Arbeitszeit. Wartezeit gilt nach § 21a Abs. 3 ArbZG nicht als Arbeitszeit, wenn ihre Dauer im Voraus bekannt war.
Für die Tourenplanung heißt das: Eine Tour mit 8 Stunden Lenkzeit, 20 Stopps à 15 Minuten Standzeit und 45 Minuten Pause hat eine Schichtdauer von 13 Stunden 45 Minuten. Das ist zulässig, lässt aber keinen Spielraum für Verspätungen, bevor die 11-stündige Ruhezeit gefährdet ist.
Die Fahrtunterbrechung richtig platzieren
Regel 15 + 30
Art. 7 erlaubt die Aufteilung der 45 Minuten in eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten, gefolgt von einer von mindestens 30 Minuten. Die Reihenfolge ist zwingend. Eine Unterbrechung von 30 Minuten gefolgt von 15 Minuten setzt die 4,5-Stunden-Uhr nicht zurück. Nach der vollständigen Unterbrechung beginnt ein neuer Block von 4,5 Stunden.
Standzeit als Pause nutzen
Steht das Fahrzeug an einer Rampe und der Fahrer ist nicht mit Entladen oder Aufsicht beschäftigt, kann die Wartezeit als Fahrtunterbrechung gebucht werden. Voraussetzung: Der Fahrer verrichtet in dieser Zeit keine andere Arbeit und stellt den Fahrtenschreiber auf Pause. Übernimmt er das Entladen selbst, ist es andere Arbeit, keine Unterbrechung.
Für die Planung folgt daraus eine einfache Regel: Legen Sie die Fahrtunterbrechung auf einen Stopp, an dem der Empfänger entlädt, und der frühestens nach 3,5 und spätestens nach 4,5 Stunden Lenkzeit erreicht wird. Damit ist die Pause weder verschenkt noch verspätet.
Typische Fehler
Die Pause ist geplant, aber an einem Ort ohne Parkmöglichkeit (Innenstadt, Lieferzone).
Die Pause wird auf den letzten Stopp gelegt; bei Verspätung wird sie gestrichen und die 4,5-Stunden-Grenze überschritten.
Zwei Fahrer werden getauscht, ohne dass die Restlenkzeit des übernehmenden Fahrers geprüft wird.
Mehrtagestouren planen
Mehrtagestouren im Lebensmittelbereich, etwa Belieferung entfernter Regionen oder Rückholung von Leergut, erfordern die Planung der täglichen Ruhezeit als Bestandteil der Tour:
Übernachtungsort festlegen: Rastplatz oder Betriebshof mit Möglichkeit, das Kühlaggregat zu betreiben oder an Landstrom anzuschließen.
Ruhezeit im Fahrzeug: Die tägliche Ruhezeit darf im Fahrzeug verbracht werden, wenn es über geeignete Schlafmöglichkeiten verfügt und steht (Art. 8 Abs. 8). Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden darf nicht im Fahrzeug verbracht werden.
Reduzierte Ruhezeiten budgetieren: Höchstens drei reduzierte tägliche Ruhezeiten (9 statt 11 Stunden) zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten. Wer sie am Montag und Dienstag verbraucht, hat am Donnerstag keinen Spielraum mehr.
Temperaturaufzeichnung sicherstellen: Während der Ruhezeit läuft das Aggregat weiter; die Temperaturaufzeichnung muss lückenlos sein, weil sie Teil der HACCP-Dokumentation ist.
Abweichungen nach Art. 12
Art. 12 erlaubt dem Fahrer, von den Grenzwerten abzuweichen, wenn dies zur Sicherheit von Personen, Fahrzeug oder Ladung erforderlich ist, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen. Seit der Änderung durch VO (EU) 2020/1054 darf der Fahrer außerdem die tägliche und wöchentliche Lenkzeit um bis zu eine Stunde überschreiten, um den Betriebssitz oder Wohnort für die wöchentliche Ruhezeit zu erreichen, und um bis zu zwei Stunden, wenn unmittelbar vorher eine Fahrtunterbrechung von 30 Minuten eingelegt wurde.
Diese Ausnahmen sind für unvorhergesehene Ereignisse gedacht. Eine Tourenplanung, die sie regelmäßig einkalkuliert, ist unzulässig und wird bei Kontrollen des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) als systematischer Verstoß bewertet. Der Grund muss vom Fahrer handschriftlich auf dem Ausdruck oder elektronisch im Fahrtenschreiber vermerkt werden.
Ausnahmen für die Lebensmittellogistik
Art. 13 VO (EG) 561/2006 erlaubt den Mitgliedstaaten Ausnahmen, die Deutschland in § 18 FPersV umgesetzt hat. Für die Lebensmittelbranche relevant:
Fahrzeuge im Umkreis von bis zu 100 km vom Unternehmensstandort zum Abholen von Milch bei landwirtschaftlichen Betrieben, zur Rückgabe von Milchbehältern oder zur Lieferung von Milcherzeugnissen für Futterzwecke.
Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge im Umkreis von 100 km im Rahmen der eigenen Tätigkeit.
Fahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zur Beförderung von Material für die eigene handwerkliche Tätigkeit im Umkreis von 100 km.
Der gewerbliche Lebensmittelverteilverkehr, die Belieferung von Handel, Gastronomie oder Zentrallägern, fällt nicht unter diese Ausnahmen. Werksverkehre sind ebenfalls voll erfasst, sobald das Fahrzeug über 3,5 t liegt.
Fahrtenschreiber: VO (EU) 165/2014
Die VO (EU) 165/2014 regelt den Fahrtenschreiber, mit dem die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten nachgewiesen wird. Für die Disposition sind drei Punkte wesentlich:
Intelligenter Fahrtenschreiber Version 2. Für grenzüberschreitende Verkehre gilt eine gestaffelte Nachrüstpflicht: analoge und ältere digitale Geräte mussten bis Ende 2024 ersetzt werden (mit Duldung bis Februar 2025), intelligente Fahrtenschreiber der ersten Generation bis 18. August 2025. Ab 1. Juli 2026 gilt die Pflicht im grenzüberschreitenden Verkehr auch für Fahrzeuge über 2,5 t. Der Fahrtenschreiber Version 2 zeichnet Grenzübertritte und Positionen bei Be- und Entladung automatisch auf.
Manuelle Nachträge. Nach Art. 34 muss der Fahrer Zeiten außerhalb des Fahrzeugs (andere Arbeit, Bereitschaft, Ruhezeit) manuell nachtragen. Fehlende Nachträge sind einer der häufigsten Beanstandungsgründe bei Kontrollen.
Auslesefristen. Nach § 2 Abs. 5 FPersV müssen die Daten der Fahrerkarte spätestens alle 28 Tage und die des Massenspeichers spätestens alle 90 Tage heruntergeladen und ein Jahr aufbewahrt werden. Ein Dispositionssystem, das die Restlenkzeit aus den Fahrtenschreiberdaten in Echtzeit übernimmt, verhindert, dass ein Fahrer mit 2 Stunden Restlenkzeit eine 4-Stunden-Tour zugewiesen bekommt.
Lenkzeiten als Planungsgröße im System
Eine praxistaugliche Tourenplanung berücksichtigt Lenk- und Ruhezeiten an fünf Stellen:
Planungsschritt
Prüfung
Fahrerzuordnung
Restlenkzeit Tag und Woche, verbleibende reduzierte Ruhezeiten
Tourbildung
Summe Lenkzeit höchstens 9 h (10 h bei Verlängerungstag), Schichtdauer lässt 11 h Ruhezeit zu
Pausenplatzierung
45 min (oder 15 + 30) vor Ablauf von 4,5 h Lenkzeit, an haltbarem Ort
Tagesverlauf
ETA-Neuberechnung bei Verspätung; Warnung, wenn Pause oder Ruhezeit gefährdet ist
Nachweis
Abgleich Plan gegen Fahrtenschreiberdaten, Bericht für BALM-Kontrolle und Unternehmerpflicht
Der letzte Punkt ist rechtlich entscheidend. Nach Art. 10 VO (EG) 561/2006 muss das Unternehmen die Arbeit der Fahrer so organisieren, dass die Vorschriften eingehalten werden können, und die Einhaltung regelmäßig kontrollieren. Eine Tourenplanung, die Verstöße systematisch anlegt, verlagert die Haftung vom Fahrer auf den Disponenten und die Geschäftsführung. Systeme wie RCX Logistik erzeugen Compliance-Berichte, in denen Planwerte, Fahrtenschreiberdaten und Abweichungen je Fahrer und Tour gegenübergestellt sind.
Zusammenfassung für die Disposition
9 Stunden Lenkzeit, 45 Minuten Pause nach 4,5 Stunden, 11 Stunden tägliche Ruhezeit: Diese drei Werte müssen in jeder Tour vor der Freigabe geprüft sein.
Standzeit an der Rampe ist keine Lenkzeit, verbraucht aber Schichtzeit. Planen Sie sie ein.
Die Pause gehört an einen Stopp mit Fremdentladung nach 3,5 bis 4,5 Stunden Lenkzeit.
Art.-12-Abweichungen sind für Notfälle, nicht für die Planung.
Fahrtenschreiberdaten gehören in Echtzeit in die Disposition, nicht erst nach 28 Tagen ins Archiv.
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM): Kontrollen der Sozialvorschriften – https://www.balm.bund.de/
FAQ
Häufige Fragen
Wie lange darf ein Lkw-Fahrer am Tag fahren?
Die tägliche Lenkzeit beträgt nach Art. 6 VO (EG) 561/2006 höchstens 9 Stunden. Zweimal pro Woche darf sie auf 10 Stunden verlängert werden. Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit ist eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten vorgeschrieben.
Darf die 45-Minuten-Pause aufgeteilt werden?
Ja. Nach Art. 7 VO (EG) 561/2006 darf die Fahrtunterbrechung in eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten gefolgt von einer von mindestens 30 Minuten aufgeteilt werden. Die Reihenfolge ist zwingend: erst 15, dann 30 Minuten. Umgekehrt (30 plus 15) ist nicht zulässig.
Gelten Lenk- und Ruhezeiten auch für 3,5-Tonner?
Die EU-Verordnung gilt für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse; ab 1. Juli 2026 im grenzüberschreitenden Verkehr bereits ab 2,5 t. In Deutschland gelten nach § 1 FPersV zusätzlich nationale Lenk- und Ruhezeiten für Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 t, ohne Tachographenpflicht, aber mit Aufzeichnungspflicht.
Zählt Wartezeit an der Rampe als Lenkzeit?
Nein. Wartezeit ist keine Lenkzeit, sondern je nach Situation Bereitschaftszeit oder andere Arbeit. Sie verlängert aber die Schichtzeit und verkürzt damit den Spielraum bis zur täglichen Ruhezeit. Die Tourenplanung muss Wartezeiten deshalb als Zeitverbrauch einrechnen, auch wenn sie nicht auf die Lenkzeit angerechnet werden.
Welche Ausnahmen gibt es für die Lebensmittellogistik?
Art. 13 VO (EG) 561/2006 erlaubt nationale Ausnahmen, die Deutschland in § 18 FPersV umgesetzt hat. Dazu zählen unter anderem Milchsammelfahrzeuge im Umkreis von 100 km vom Unternehmensstandort und Fahrzeuge für die Lieferung von Milcherzeugnissen für Futterzwecke. Der normale Lebensmittelverteilverkehr fällt nicht unter diese Ausnahmen.
Das in der Praxis umsetzen?
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